Laßnitzthal 196 | 8200 Gleisdorf

Handwerkerbonus

Seit gestern, 15. Juli 2024, können Förderungen für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs) beantragt werden. Darunter fällt auch das Steinmetzgewerbe.

Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).

Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 beantragt werden. 🛠👩‍🔧👨‍🔧

Mehr Infos unter: https://handwerkerbonus.gv.at/

Bildquelle: https://handwerkerbonus.gv.at/